Mittwoch, 14. März 2012

Regeln zur Erzeugung von koscheren Weinen und Bioweinen


Koscherer Wein und Biowein
Welche Regeln müssen zur Erzeugung von koscheren Weinen und Bioweinen eingehalten werden?
                                  
Koschere Weine
Bioweine


Mindestalter der Reben: 4 Jahre
Keine Vorschrift


Schabbatjahr: alle 7 Jahre mus der Weinberg 1 Jahr ruhen. Dient den Reben und dem Boden zur Regeneration.
Keine Vorschrift


Im Weinberg dürfen keine anderen Nutzpflanzen Angebaut werden.
Ist auch im Bioweinbau nicht üblich


Reben, die Trauben für koschere Weine liefern, dürfen zwei Monate vor der Weinlese nicht mehr  mit organischen Düngemitteln gedüngt werden.
Ernähre den Boden und nicht die Pflanze - ist das Prinzip des ökologischen Weinbaus. „Dies erfolgt mit stickstoffbildenden Pflanzen. Organische Stoffe werden nicht während der Vegetationsphase ausgebracht.“


Künstliche Düngemittel sind erlaubt
Verboten


Chemisch-synthetische Herbizide und Insektizide sind erlaubt

Verboten


Der Einsatz von Fungiziden ist nicht verboten, Kann aber nicht erfolgen, weil sonst der nächste Punkt nicht eingehalten werden kann.
Verboten


Es dürfen keine Reinzuchthefen oder andere Gärhilfsmittel eingesetzt werden.               
Ist erlaubt, viele Biowinzer machen es aber nicht.


Maische- und Gärbehälter müssen aus rostfreiem Edelstahl bestehen.
Edelstahl, Holz- und Betonbehälter


Alle Maschinen und Arbeitsgeräte die für die Erzeugung koscherer Weine eingesetzt werden,
müssen unter Aufsicht eines Rabbiners gereinigt werden.
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Im Weinkeller dürfen bei der Weinbereitung nur Personen beschäftigt werden, die den Schabbat einhalten.
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Für die Vinifizierung koscherer Weine dürfen keine Enzyme und Bakterien zugesetzt werden.
Bisher gibt es für die Bioweinbereitung keine bindenden gesetzl. Vorschriften


Zur Klärung koscherer Weine dürfen keine Blutpräparate keine Gelatine und kein Kasein, sondern nur Bentonit   (Gesteinsmehl) und zur Filterung nur Zellulosefilter verwendet werden.
Bisher gibt es für die Bioweinbereitung keine
bindenden gesetzl.


Koschere Weine müssen stets in neue Flaschen gefüllt werden, eine mehrmalige Wiederverwendung von Flaschen ist nicht zulässig.
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1 % der gesamten Weinerzeugung muss an Bedürftige kostenlos abgegeben und darf nicht verkauft werden.
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Die Regeln beider Weinanbauarten und Weinbereitung ergänzen sich in sinnvoller Weise,so dass man bei koscheren Bioweinen auch in gesundheitlicher Hinsicht von „sauberen“ Weinen sprechen kann.

Erich Hartl

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